Unsere Leistungen
Unsere Stärke liegt in unserer Fachkompetenz im Bereich EU-DSGVO und Compliance.
Durch regelmäßige TÜV-zertifizierte Seminare und Schulungen unserer Beschäftigten bleiben wir immer auf dem neuesten Stand – rechtlich, fachlich und praktisch.
So können wir neue Vorgaben und Entwicklungen der EU-DSGVO direkt in unsere Beratungsleistungen einfließen lassen.
Damit verbinden wir Wissen mit Service, machen Datenschutz und Compliance für Unternehmen einfach, verständlich, sicher und umsetzbar.
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Aktive Betreuung
Unsere Fachabteilungen informieren Unternehmen proaktiv über datenschutzrelevante Themen und unterstützen bei der Erstellung der Dokumentationen.
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Datenschutz
Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten informieren und unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der individuell benötigten Dokumentationen.
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Proaktive Beratung
Wir informieren und beraten Sie vor Ort in Ihrem Unternehmen zu relevanten Themen.
Unsere kostenlosen Beratungsleistungen
Wir bieten viele kostenfreie Leistungen und zeigen, wie wir unterstützen, bevor überhaupt eine Zusammenarbeit entsteht. Bei uns zählt Praxis statt Paragraphen und Service statt Kleinrechnerei.
Nicht jede kleine Beratung oder Tätigkeit landet auf der Rechnung, denn unser Ziel ist langfristige Zufriedenheit, nicht kurzfristiger Gewinn.
Datenschutzkonzept
Ist Ihr Betrieb sicher vor einer Prüfung des Landes?
Seit 2018 gilt in Deutschland die Dokumentationspflicht!
Wir möchten Sie darüber informieren, welche Dokumentationen Sie für eine eventuelle Überprüfung der Landesbehörden erstellen müssen. Nach über 4 Jahren aktiver Dokumentationspflicht gibt es keine Ausreden mehr, wenn Sie diese nicht erstellt haben.
Auf der rechten Seite haben wir für Sie eine Übersicht der Dokumente aufgelistet, die in Ihrem Datenschutzkonzept-Ordner ausformuliert sein sollten.
Sichern Sie sich vor Bußgeldern im Falle einer Überprüfung durch die Landesbehörden.
Selbstverständlich stehen Ihnen unsere Datenschutzbeauftragten bei Fragen diesbezüglich zur Verfügung. Melden Sie sich gerne und vereinbaren einen Vor-Ort Termin mit Ihrem Betriebsberater für Datenschutz und Medienrecht.
Das gehört ins Datenschutzkonzept:
01. Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
Erstellung und Führen der Kundendatei, Lohnbuchhaltung, Personalführung, Verarbeitung von Kundendaten zur Vertragserfüllung, Bewerbungsverarbeitung, Verarbeitung von Interessentendaten, Verarbeitung von Vertreter-, Lieferanten- & Geschäftspartnerdaten, Verzeichnisse für Medien / Digitales / Software.
02. Auftragsverarbeitungsverträge
Gemäß Art. 28 DSGVO: z.B. Webhoster, Webdesigner, IT-Techniker, Subunternehmer, Softwareanbieter, Cloud-Anbieter, Lieferanten oder allgemein externe Unternehmen.
03. Mitarbeiterunterweisung
(jährliche Aktualisierung, bei jeder Neueinstellung)
04. Bildrechte
05. Löschkonzept
Allgemeines Konzept, Verfahrenswege, Anlage 1, Gesetzliche Aufbewahrungsfristen, Übersicht der Löschfristen.
06. Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM`S)
Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Trennungskontrolle, Pseudonymisierung, Integrität, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Verfügbarkeitskontrolle, Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung, Datenschutz-Management, Incident-Response-Management, Auftragskontrolle.
07. Datenschutzfolgeabschätzung
Gemäß Art. 28 DSGVO: z.B. Webhoster, Webdesigner, IT-Techniker, Subunternehmer, Softwareanbieter, Cloud-Anbieter, Lieferanten oder allgemein externe Unternehmen.
Das Datenschutzkonzept
In einem Datenschutzkonzept werden die für eine datenschutzrechtliche Beurteilung notwendigen Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten beschrieben. Es dokumentiert die Art und den Umfang der erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten. (Umfasst mindestens 65 Seiten)
Verarbeitungsverzeichnisse
EasyDataProtect
Kehrstraße 55
41334 Nettetal
